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BSG, 30.06.1965 - 2 RU 44/61 |
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- BSG, 28.05.1957 - 2 RU 150/55
Auszug aus BSG, 30.06.1965 - 2 RU 44/61
Die Erprobungsfahrt, bei welcher der Kläger verunglückt ist, hat somit seinem Unternehmen als Privatrennfahrer gedient° Der Umstand, daß sie zugleich für die BMWvon Nutzen gewesen ist, steht dem nicht entgegen" Das Berufungsgericht hat irrtümlich darauf abgestellt, daß der Kläger bei der Erprobungsfahrt, auch wenn diese seinen Zwecken gedient habe, jedenfalls nicht ausschließlich im Rahmen seines Unternehmens als Privatrennfehrer tätig gewesen sei, Nach der Rechtsprechung der erkennenden Senats (BSG 5, 168, 474) ist Versieherungsschutz auf Grund des @ 557 Nr, 40 RVO aF sehon -4f| -.